Allgemeine Geschäftsbestimmungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich alle Erwähnungen von Anbieter‘ auf NMpro GmbH sowie deren Kunstnamen MöbelforYou.
Indem Sie auf unsere Website zugreifen oder unsere Dienstleistungen nutzen, erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser AGB gebunden zu sein, unabhängig davon, ob Sie uns als NMPro GmbH oder MöbelforYou kennen.“

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen zwischen NMpro GmbH  (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“ genannt), die den Verkauf und die Herstellung von maßgefertigten Möbeln und Produkten betreffen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebot und Vorbereitung

2.1 Die Tätigkeiten, die während der Angebotserstellung und deren Vorbereitung durchgeführt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern kein Auftrag zustande kommt. Andernfalls sind diese Tätigkeiten im Angebot bereits berücksichtigt und in den darin genannten Preisen enthalten.

2.2 Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots seitens des Kunden dar. Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Auftragserteilung

3.1 Ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt erst zustande, wenn der Anbieter den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Ausführung des Auftrags beginnt.

3.2 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise für die maßgefertigten Möbel ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot des Anbieters. Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist der Gesamtbetrag bei Lieferung fällig. Bei Rechnungsstellung sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

4.3 Bei Verzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Derzeit werden Geldforderungen gegenüber Verbrauchern mit 5% und gegenüber Unternehmen mit 9% über dem Basissatz verzinst.

5. Lieferung und Abnahme

5.1 Die Lieferzeit wird im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei unvorhergesehenen Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt).

5.2 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Möbel das Werk des Anbieters verlassen haben.

5.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Möbel unverzüglich nach Erhalt auf etwaige Mängel zu überprüfen. Etwaige Mängel sind dem Anbieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6. Stornierung

6.1 Bei Stornierung eines Auftrags durch den Kunden bis zum Zeitpunkt der Stornierung werden alle Arbeiten und Vorprodukte, die bis dahin durchgeführt oder beschafft wurden, dem Kunden in Rechnung gestellt.

6.2 Der Anbieter behält sich das Recht vor, einen angemessenen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, wenn ein Auftrag storniert wird.

7. Gewährleistung

7.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Möbel frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

7.2 Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Möbel.

7.4. Im Falle einer nicht berechtigten Mängelrüge, weil die NMpro GmbH nicht für den Mangel verantwortlich ist, besteht keine Kostentragungspflicht der Nmpro GmbH.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die vom Anbieter gelieferten Vertragsgegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter bestehenden Forderungen Eigentum der NMpro GmbH.

8.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware jederzeit pfleglich zu behandeln.

8.3. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Übereignungen aus Sicherheitsgründen sind unzulässig. Bei einem Zugriff Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde unverzüglich auf das Eigentum der NMpro Gmbh hinweisen und die NMpro gmbh unverzüglich vom Zugriff des dritten benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten oder Schäden an der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware trägt der Kunde.

8.4. Des weiteren ist der Kunde verpflichtet, im Falle von Pfändungen oder sonstigen Beschlagnahmungen den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum der NMpro GmbH hinzuweisen und die Nmpro GmbH unter einer Abschrift des Pfändungsprotokolls über die Pfändung bzw. Beschlagnahmung umgehend zu unterrichten.

9. Montage und Zusatzarbeiten

9.1. Erfordern gelieferte Produkte sowie andere Teile aus Sicherheitsgründen eine Verankerung in der Wand, hat der Kunde am Ort der Installation und Aufstellung die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Montage zu schaffen.
Hat der Kunde hinsichtlich der Montage aufzuhängender Teile Bedenken zur Eignung der Wände, so muss das der NMpro GmbH unverzüglich mitgeteilt werden.
Regressansprüche wegen Nichtbeachtung sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Anbieter  und/oder seinen Monteuren ist ein Verschulden anzulasten.

9.2 Die Monteure der NMpro GmbH sind grundsätzlich nicht verpflichtet und befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragliche Regelung zur Belieferung, und Montage hinausgehen. Insbesondere gilt dies für Installationen und Arbeiten an den Versorgungsleitungen (z.B. Gas, Wasser, Elektrik, Heizung, Internet usw.).

9.3. Zusätzliche Arbeiten, die über die im Vertrag zwischen dem Kunden und der non malus GmbH vereinbarten Arbeiten hinausgehen, wie Dekorationsarbeiten oder zusätzliche Montagearbeiten, werden einschließlich der Wegezeit zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Verträgen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist Nünchritz.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

11.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: 23.06.2023